Renten- und Sozialversicherungskanzlei Alfred Würstle

Ihr gutes Recht in gute Hände



 


Als Handwerker können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen oder Sie sind erst gar nicht versicherungspflichtig geworden?  Nicht jeder Handwerker ist immer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig - es gibt viele Ausnahmetatbestände.


Als kompetenter Partner an Ihrer Seite kann ich Sie qualifiziert beraten und mit Ihnen zusammen die Beste Lösung für die Versorgung - auch Ihrer Familie -  finden!


Durch meine Beratung erhalten Sie die sozialversicherungsrechtliche Fachkompetenz aus "einer Hand"!